2. Pauschale Ermittlung des Privatverbrauches mit der 1%-Regel:
1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zzgl. der Kosten für Sonderausstattung je Kalendermonat
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zusätzlich: 0,03 % des Bruttolistenpreises (s.o.) x Entfernungskilometer abzüglich 0,30 Euro x Entfernungskilometer
Doppelte Haushaltsführung zusätzlich: 0,002 % des Bruttolistenpreises x Entfernungskilometer abzüglich 0,30 Euro x Entfernungskilometer