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2. Pauschale Ermittlung des Privatverbrauches mit der 1%-Regel:

1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zzgl. der Kosten für Sonderausstattung je Kalendermonat

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zusätzlich: 0,03 % des Bruttolistenpreises (s.o.) x Entfernungskilometer abzüglich 0,30 Euro x Entfernungskilometer

Doppelte Haushaltsführung zusätzlich: 0,002 % des Bruttolistenpreises x Entfernungskilometer abzüglich 0,30 Euro x Entfernungskilometer

 

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