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Betrieblich genutzte PKW

3. Der Teilwertansatz

Wird ein PKW über 10%, jedoch weniger als 50% betrieblich genutzt, kann der PKW zum Betriebsvermögen gehören (sogenanntes gewillkürtes Betriebsvermögen).

In diesem Falle kommt der Teilwertansatz zur Anwendung.

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2. Pauschale Ermittlung des Privatverbrauches mit der 1%-Regel:

1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zzgl. der Kosten für Sonderausstattung je Kalendermonat

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zusätzlich: 0,03 % des Bruttolistenpreises (s.o.) x Entfernungskilometer abzüglich 0,30 Euro x Entfernungskilometer

Doppelte Haushaltsführung zusätzlich: 0,002 % des Bruttolistenpreises x Entfernungskilometer abzüglich 0,30 Euro x Entfernungskilometer

 

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1. Der private Anteil wird mit einem Fahrtenbuch ermittelt.

Dann ergeben sich folgende Aufzeichnungspflichten im Fahrtenbuch:
Das Fahrtenbuch muss fortlaufend zeitnah in geschlossener (gebundener oder elektronisch gleichwertig manipulationssicherer) Form geführt werden. Die Anlage einer Excel-Datei reicht nicht, weil die Einträge nachträglich verändert werden können. Für dienstliche Fahrten sind mindestens die folgenden Angaben notwendig:

a) Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Auswärtstätigkeit (Geschäftsreise, Einsatzwechseltätigkeit, Fahrtätigkeit),
b) Reiseziel und Reiseroute
c) Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner

Für Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben; für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte genügt jeweils ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch.

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