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1. Der private Anteil wird mit einem Fahrtenbuch ermittelt.

Dann ergeben sich folgende Aufzeichnungspflichten im Fahrtenbuch:
Das Fahrtenbuch muss fortlaufend zeitnah in geschlossener (gebundener oder elektronisch gleichwertig manipulationssicherer) Form geführt werden. Die Anlage einer Excel-Datei reicht nicht, weil die Einträge nachträglich verändert werden können. Für dienstliche Fahrten sind mindestens die folgenden Angaben notwendig:

a) Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Auswärtstätigkeit (Geschäftsreise, Einsatzwechseltätigkeit, Fahrtätigkeit),
b) Reiseziel und Reiseroute
c) Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner

Für Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben; für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte genügt jeweils ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch.

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