Skip to main content

Buchalter Blog

Betrügerische Post

Sei es durch den Eindruck behördlicher Notwendigkeit, durch ein vermeintlich harmloses Rückfax zum Datenabgleich oder andere geschickte Verlockungen. Alle gemeinsam haben eines: Sie sind TEUER!

Diese Post erhält jede neu gegründete GmbH oder UG. Eintragungsofferten in Gewerbe- oder ähnliche Register. Meistens sehr offiziell aussehend, oft mit Bundesadler, EU-Flagge oder ähnlichen Logos. Diese Briefe sind einzig dazu gestaltet Ihre Unterschrift zu erhalten. Also Finger weg von Stempel und Kugelschreiber !

Betruegerische Post

Die Eingangspost der bei uns registrierten* Firmen wird geöffnet und für die Digitalisierung vorbereitet. Dabei sortieren wir regelmäßig irreführende und betrügerische Briefe aus.

Eine Reihe von Verlagen und Werbediensten benutzen die gesetzlich geforderten online-Veröffentlichungen für ihre Zwecke aus.

*wir bieten einen amtlich anerkannten, ladungsfähigen Firmensitz für GmbH's und UG's, näher Infos hier.

Wie funktioniert die Masche?

Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Briefen. Die Einen erwecken den Anschein eines amtlichen Schreibens. Sie sind mit offiziell aussehenden Zeichen bedruckt (Bundesadler, EU-Flagge) und enthalten meistens direkt eine Zahlungsaufforderung. Oft wird zusätzlicher Druck aufgebaut durch markige Worte wie: "Dringend bearbeiten", "Erinnerung !!!" oder "Schreiben wurde Ihnen bereits am ... zugesandt!".

Die andere Sorte Briefe kommt erstmal ohne Zahlungsaufforderung aus. Die Rechnung kommt dann später. Und zwar meistens sehr hoch. Es handelt sich z.B. um harmlos aussehende Eintragungsofferten in Branchenverzeichnisse. Manchmal sehen Sie aus wie Bestätigungsfaxe zur Korrektur oder Ergänzung bestehende Eintragungen. Ins Auge stechen dabei besonders Worte wie "kostenlos", 0800-Nummern, nicht zu frankierende Rückumschläge. Dabei ist dann aber wirklich nur die Rückantwort gratis, denn mit der arglosen Unterschrift ist dann eine teure Eintragung oder ein langjähriges Abonnement bestellt. Zahlbar im voraus natürlich.

Beispiel:
Gewerbeverzeichnis Hamburg - Antwortfax

Gewerbeverzeichnis Hamburg - Antwortfax

Manche sind vorsichtig: Über dem Text Rückantwort an Fax sehen Sie die Bezeichnungen Offerten Datum und Offerten Nummer. Dies soll eventuelle Klagen abschwächen, denn man weist ja offen auf den Character des Schreibens hin: Es ist eine Offerte, also ein Angebot - kein Zwang.

Übrigens: Diese Offerte beinhaltet ein zweijähriges Abo, Kosten pro Monat 66,00 Euro x 24 Monaten = 1.584 Euro. Fällig im voraus. Und das perfide ist: Das Abo verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Wer also gezahlt hat und damit denkt, die Sache ist überstanden, der irrt. Nächste Rechnung folgt.

Beispiel:
Gewerberegisterzentrale

Beispiel: Gewerberegisterzentrale

Dieser Hinweis mag verwundern. Man solle alle weiteren Schreiben ignorieren. Warum denn das?
Ganz einfach: Dieses Schreiben ging an einen Büroservicekunden von uns - gleichzeitig kamen noch vier weitere Schreiben von anderen Anbietern an!
Man ist sich der Konkurrenz also bewusst.

Zahlbar innerhalb 3 Werktagen nach erhalt: 668,91 Euro. Tja, wer zuerst kommt - mahlt zuerst

Fun fact: Die tatsächliche Nachricht über die Handelsregistereintragung kam erst viele Tage später.

Beispiele für offiziell aussehende Logos:

Wenn Sie auf die Bilder klicken, erscheint darunter der jeweilige Preis für diese Schreiben. Alle Preisangaben auf dieser Seite verstehen sich natürlich zzgl. Umsatzsteuer.

Beispiel:
Branchenbuch Hamburg

Branchenbuch Hamburg

Auch hier wird wieder geblendet, was das Zeug hält: Die Rückantwort per Fax ist kostenlos. Das schlägt sich natürlich im Preis nieder: Auch hier wird ein 24-Monats-Abo bestellt, für satte 1.824,00 Euro !!

Wohlgemerkt: Solcher Art Einträge erhält man in zahllosen Verzeichnissen auch kostenlos. Und dort wird der Firmeneintrag vielleicht sogar gelesen und bringt einen Vorteil.

Oder man investiert diese Summe in echte, seriöse Anbieter. Da kann man schon etwas erreichen. Wir haben einmal auf hamburg.de geworben, ein Jahr für etwa 600 Euro hat uns dutzende Kontakte, ein paar wertvolle Mandate und ein besseres Ranking eingebracht!

Ist das nicht verboten? Kann ich widersprechen?

Im B2C-Bereich - also immer wenn Sie als privater Kunde etwas online oder schriftlich bestellen, gibt es umfangreichen Schutz vom Gesetzgeber. Fast alles lässt sich folgenlos widerrufen - der private Verbraucher steht meistens als Gewinner da.

Dies gilt aber nicht im B2B-Bereich. Hier gelten meistens die Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB). Und diese Regeln sind für Beziehungen zwischen Geschäftspartnern auf Augenhöhe ausgelegt. Es gibt als fast keinen Schutz gegen Unternehmen, die sich in rechtlichen Grauzonen bewegen und alle Register ziehen um an Ihr Geld zu kommen.

Weitere Beispiele und vom richtigem Umgang damit:

Fazit:

Es gibt ja durchaus sinnvolle Register, Verzeichnisse und Portale von seriösen Anbietern. Auch wir haben zu Werbezwecken Einträge in zahlreiche Verzeichnisse und Register vorgenommen, um unsere Bekanntheit zu steigern oder direkt unsere Dienstleistungen anzubieten. Teilweise sind die Einträge kostenlos, teilweise kostenpflichtig. Das macht die richtige Einschätzung einer Offerte jetzt nicht gerade einfacher. Einfach mal im Internet nach dem Anbieter und seiner Reputation suchen. Wenn das fruchtlos ist (weil der Anbieter vielleicht ganz neu und deshalb noch nicht aufgefallen ist), dann ganz genau das Kleingedruckte lesen.

Anmerkung: Wenn wir Ihre Eingangspost digitalisieren, dann schützen wir Sie natürlich vor den Briefen. Aber die Anbieter sind kreativ. Sie werden auch Faxe und Emails erhalten. Da müssen Sie dann selbst drauf achten.
Aber vielleicht hat dieser Beitrag ja geholfen, Ihre Sinne entsprechend zu schärfen. Nach dem Motto: Gefahr erkannt - Gefahr gebannt. Wir führen hier übrigens unsere eigene Liste der schwarzen Schafe, welche wir regelmäßig aktualisieren.

Die (zynische) Botschaft an alle Existenzgründer: Willkommen in der schonungslosen Welt der Unternehmer! Achten Sie genau darauf, was Sie unterschreiben. Informieren Sie sich. Holen Sie sich im Zweifel fachlichen Rat. Kostenfrei gibt es den zum Beispiel bei Ihrer Handels- oder Handwerkskammer.

Wall of shame - Aktuelle Betrugsversuche

Hier veröffentlichen wir aktuelle Betrugsversuche an bei uns registrierten Firmen, die von unserem Posteingang abgefangen worden sind. Diese Inhalte werden laufend aktualisiert, interessierte Leser sollten also hin- und wieder vorbeischauen.

Gerne auch diese Seite teilen, damit helfen Sie Anderen.