für Buchhaltung und Lohnabrechnung:

Auf dieser Seite sind alle Dienstleistungen und Preise übersichtlich zusammengefasst.
Vom Existenzgründer bis zum Unternehmer mit mehreren Mitarbeitern schaffen unsere Preisübersichten Kostentransparenz und Planungssicherheit.
Buchhaltung*
Preise und Leistungen:
- Grundpreis je Monat39,90 €
- Buchungssatz 1-1990,94 €
- ab dem 200. Buchungssatz 0,89 €
- Buchungssatz Nachbuchung (bereits abgeschlossener Perioden)1,25 €
- Online Speicher 2,00 €
- Aufpreis digitales Belegbuchen je Monat10,00 €
- Einrichtung, einmalig35,90 €
- Sonderleistungen je Stunde60,00 €
Für das Nachbuchen von fehlenden Belegen werden folgende Extra-Gebühren berechnet: 1,25 €* pro fehlendem Beleg. Grund: Ein Buchhalter bucht immer den ganzen Monat in einem Arbeitsschritt durch. Sollten Belege fehlen, gibt es laut dem Kontoauszug eine Differenz zu Ihren Einnahmen/Ausgaben. Diese Differenzen sind ungeklärte Posten. Sollten Sie Belege erst später senden, muss der Buchhalter Ihre Buchhaltung wieder in dem Monat eröffnen und neu buchen.
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Preise und Leistungen:
Wir erstellen günstig und professionell Ihre lfd. Lohnabrechnungen für Industrie, Handel und Handwerk. Meldungen an die Sozialversicherungen, Lohnsteueranmeldungen, Beitragsnachweise, Berufsgenossenschaftsmeldungen werden von uns erstellt und übermittelt.
Für Betriebe bestimmter Branchen sind bei Neueinstellungen Sofortmeldungen nach §7 DEÜV abzugeben, auch das wird von uns preisgünstig erledigt.
- Lohn-Gehalt, 1-9 AN, je 14,95 €
- Lohn-Gehalt, 10+ AN, je 13,95 €
- AAG-Erstattungsantrag 4,00 €
- Arbeitsbescheinigung BEA 5,00 €
- Sofortmeldung 5,00 €
- EEL-Bescheinigung 5,00 €
- Verdienstbescheinigung 5,00 €
- Einkommensbescheinigung 5,00 €
- Sonderleistung Lohn je Std. 60,00 €
- Online-Speicher 2,00 €
- Briefversand inkl. Porto, je 1,10 €
- Einrichtung, einmalig 35,90 €
- Wiederholabrechnung Lohn inkl. Neuerstellung der Auswertungen 10,00 €
- Stammdatenerfassung AN 6,00 €
- Archiv-CD Lohn 19,90 €
- Offizielle Geschäftsadresse
- Ladungsfähig
- Für Impressum geeignet
- Digitaler Posteingang
- Digitales Archiv
- Schutz vor betrügerischen Werbebriefen
- Keine Rundfunkgebühr
- Service ist monatlich kündbar
Ausserdem können Sie Ihren Telefonanschluss hier registrieren lassen und erhalten eine Hamburger Telefon-Vorwahl (funktioniert auch für Mieter ausserhalb Deutschlands).
- FIRMENSITZ 65,00 €
- Annahme / Digitalisierung ab dem 31.Brief je Monat. 0,60 €
- Briefversand - Aufwandspauschale 2,00 €
- Paketversand - Handlingspauschale je angenommenes Paket 5,00 €
- Porto- und Versandkostennach Aufwand
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Individuelle
Dienstleistungen
Die Stundensätze für individuelle Dienstleistungen. Abgerechnet wird jede angebrochene halbe Stunde.
- Schreibarbeiten/Büroarbeiten 45,00 €:
- Buchhaltung 60,00 €
Alle Preise zzgl. ges. Umsatzsteuer
SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
Wenn Sie bequem per Lastschrift zahlen möchten: Hier können Sie unser Sepa- Basis-Lastschriftformular online ausfüllen und signieren.
SEPA - Lastschrift
*Rechtlicher Hinweis
Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und
die lfd. Lohnabrechnung gemäß §6 Nr. 3 und 4 StBerG.
Auszug aus dem Gesetzestext:
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
§ 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen. Das Verbot des § 5 gilt nicht für:
1. die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten,
2. die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung,
3. die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,
4.das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.